Mit über 30 Jahren Erfahrung als Physiotherapeutin

Physiotherapeutin & Heilpraktikerin-Physiotherapie
Heilpraktiker:innen für Physiotherapie sind ausgebildete Physiotherapeut:innen, die im Rahmen ihrer Berufsausbildung ohne ärztliche Verordnung diagnostizieren und therapieren dürfen.
Diese Erlaubnis habe ich gemäß §1 HPG zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie 2019 zusätzlich erworben.
Patient:innen mit Funktionsstörungen am Bewegungsapparat können mich so direkt aufsuchen – ohne den Umweg über einen Arzt. Dieser ist natürlich dringend empfohlen bei Beschwerden, die ein Röntgenbild bzw. andere bildgebende Verfahren erfordern. Genauso Beschwerdebilder, die mit der Physiotherapie nicht behandelt werden können, machen den Arztbesuch dringend notwendig.